AGB´s

Daniel von Rützen 

(nachfolgend DVR genannt) 

Franz-Joseph-Str. 7

80801München

Deutschland

Tel.: +491728525116

E-Mail: daniel@von-ruetzen.com 



1. Rechte

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene Produktion – verstanden als das Endprodukt nach Abschluss aller Foto, Dreh- und Post-Produktionstätigkeiten – werden dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme übertragen. Die Rechte an Ideen, Texten, grafischen Arbeiten, Fotografien und Filmen, sind hinsichtlich ihrer Nutzung und Verwertung auf den Zweck und die Dauer des ursprünglichen Auftrags beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers. DVR behält sich das Recht vor, die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken auf eigenen Internetseiten und Social Media Seiten oder zu anderen werblichen Zwecken als Referenz zu nutzen.


2. Kosten
Die Kosten für die Videoproduktion richten sich nach dem Betrag, der in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder im Produktionsvertrag angegeben ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.” Nicht im Honorar enthalten sind zusätzliche Posten wie Reisekosten oder Kosten für die Anpassung von deutschen an internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM).


3. Produktabnahme

Nach Abschluss der Produktion erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Während dieses Prozesses werden alle Änderungswünsche des Auftraggebers dokumentiert. Der Auftragnehmer führt diese Änderungen ohne zusätzliche Kosten aus, sofern sie nicht bereits in den zuvor abgenommenen Zwischenstufen erkennbar waren. Drei Korrekturschleifen sind hierbei inkludiert.


Sollte der Auftraggeber zusätzliche Änderungen verlangen, wie beispielsweise spätere Textmodifikationen oder die Integration von zusätzlichem Foto, Videomaterial oder Grafiken, werden diese Änderungen dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer setzt solche Änderungen umgehend um, und der Auftraggeber nimmt sie in einer weiteren Präsentation ab. Alle weiteren Korrekturen darüber hinaus sind kostenpflichtig für den Auftraggeber.


Technische Mängel oder andere Beanstandungen müssen umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich beim Auftragnehmer eingereicht werden. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, dem Produzenten auf dessen Aufforderung hin die beanstandeten Objekte oder Materialien umgehend zur Überprüfung vorzulegen. Sollte sich herausstellen, dass die Mängelrügen rechtzeitig und technisch begründet waren, ist der Produzent dazu verpflichtet, diese Mängel zu korrigieren, sofern dies technisch machbar ist. Scheitert die Korrektur, so hat der Auftraggeber das Recht, eine Reduzierung des vereinbarten Preises zu verlangen.


4. Lieferzeiten und Termine
Der Produzent bemüht sich, alle angegebenen Lieferzeiten oder Termine bestmöglich einzuhalten. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen sowie Streiks verlängern oder verschieben sich die vereinbarten Termine und Lieferzeiten entsprechend.


5. Versicherung
Alle dem Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden von DVR nicht versichert. Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, für einen ausreichenden Versicherungsschutz des bei dem Produzenten hinterlegten Materials zu sorgen.


6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Verantwortung, das Produktionsziel aktiv und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern. Sollte es zu Erweiterungen der Produktion, Änderungen am Produktionsziel oder Verschiebungen von Produktionsterminen kommen, werden die hieraus resultierenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Weiterhin liegt es in der Pflicht des Auftraggebers, alle im Zusammenhang mit der Produktion vereinbarten Leistungen und Verpflichtungen zeitgerecht und sachgemäß zu erfüllen.


7. Versand

Video- und Fotomaterial wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt. Die Übermittlung erfolgt über Plattformen wie "frame.io" oder "BlackMagic Cloud".


8. Zahlungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:


- 1/3 der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsdatum)

- 1/3 der Gesamtsumme nach Abschluss der Foto- oder Dreharbeiten (Zahlungsziel: sofort nach Rechnungsdatum)

- 1/3 der Gesamtsumme nach erfolgreicher Abnahme durch den Auftraggeber (Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum)


Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder solchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 1,5% über dem Bundesbankdiskont zu entrichten, sofern nicht ein höherer oder niedrigerer Verzugsschaden nachgewiesen wird.


Bei Zahlungsverzug, erheblicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers ist DVR berechtigt, von sämtlichen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen zurückzutreten. Entsprechendes gilt für den Auftraggeber bei wesentlichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen seitens DVR oder bei einer der zuvor genannten finanziellen Verschlechterungen von DVR.


9. Sonstige Vereinbarungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Auftraggeber das Delkredere-Risiko. Dies bedeutet, dass im Falle eines Zahlungsausfalls durch einen Dritten, an den DVR im Zuge des Hauptauftrags Unteraufträge erteilt hat, der Auftraggeber für den Ausfall haftet. Solche Fremdaufträge sind vorab mit dem Auftraggeber abzusprechen.


DVR behält sich das Recht vor, den Auftraggeber in seiner Kundendatenbank zu speichern und als Referenzkunden zu nennen. Weiterhin verpflichtet sich DVR, sämtliches, ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material einschließlich eventueller Kopien und Auszüge, jederzeit und spätestens nach Abschluss der Produktionstätigkeiten zurückzugeben.


Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über interne, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Informationen, dauerhaft Stillschweigen zu bewahren.


10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München


Daniel von Rützen 

(nachfolgend DVR genannt) 

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